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DR. IUR. LUC SANER
 
ADVOKATUR


 

     

 

 

 

 



   

Zur Person

1956 in Basel geboren, habe ich die Schulen in Basel absolviert. 1975 erwarb ich die Maturität am Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gymnasium in Basel.

Anschliessend studierte ich an der Universität Basel Rechtswissenschaften und erwarb 1980 das Lizentiat beider Rechte.

1983 legte ich das Doktorexamen ab. Meine Dissertation bei Prof. Dr. Frank Vischer behandelte das Thema "Recht auf Arbeit und Wirtschaftssystem - Eine Abhandlung de lege ferenda aus schweizerischer Sicht". Die Themenstellung hat es nötig gemacht, in einem ersten Teil neben dem Ausdruck "Recht auf Arbeit" insbesondere auch die Ausdrücke "Sozialrecht", "Sozialrechte", "soziale Grundrechte" und "Grundrechte" zu definieren, in einem zweiten Teil die Geschichte des Rechts auf Arbeit nicht nur in der Schweiz, sondern auch in Frankreich darzustellen und in einem dritten Teil die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit in der DDR und die Verwirklichungsmöglichkeiten in der Schweiz darzulegen. Die Arbeit kommt zum Schluss, dass unter dem Ausdruck "Recht auf Arbeit", am sinnvollsten ein subjektives, durchsetzbares Recht verstanden werden soll, dessen Verwirklichung die Einführung einer Planwirtschaft in der Schweiz nötig machen würde. Diese Definition des Ausdrucks "Recht auf Arbeit" hat sich in der Rechtsetzung nicht nur für das Recht auf Arbeit, sondern für die Definition sozialer Grundrechte generell durchgesetzt. So wurde darauf verzichtet, in unserer Bundesverfassung von 1999 derartige "Sozialrechte" aufzunehmen, wenn damit nicht subjektive, durchsetzbare Rechte gemeint sind.

1984 bestand ich das baselstädtische Advokaturexamen.

Meine praktische Tätigkeit erlernte ich durch Volontoriate bei baselstädtischen Gerichten, nämlich dem Straf-, dem Zivil- und dem Appellationsgericht, bei Dr. Peter Berger, Advokat und Notar, beim baselstädtischen Grundbuch- und Handelsregister sowie bei der Bezirksschreiberei Liestal. Als ausserordentlicher Gerichtsschreiber beim Appellationsgericht Basel-Stadt und als Advokat bei Dr. Bernhard Gelzer, Advokat und Notar, konnte ich weitere praktische Erfahrungen sammeln. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Rubrik "Philosophie" auf dieser Homepage.

1986 eröffnete ich zusammen mit Dr. Peter Buss in Basel ein Advokaturbüro. Seither bin ich an meiner Büroadresse Beim Goldenen Löwen 13 in Basel als selbstständiger Advokat tätig.
Ab 2022 bin ich nur noch beratend tätig und dies nur noch ausnahmsweise.

Zudem habe ich rund drei Jahre Militärdienst geleistet. Als Kompaniekommandant im Grade eines Hauptmanns habe ich in der Infanterie sowohl eine Kampfkompanie als auch zwei Stabskompanien geführt und konnte mir so Führungsgrundsätze aneignen. So erkannte ich die Bedeutung von möglichst klaren Zielen, sei es für den Einzelnen oder eine Organisation. Dementsprechend hat die Organisation der Aufgabe und ihrer Zielsetzung zu folgen, was mir jeweils den Weg zu zweckmässigen organisatorischen Lösungen wies.

Weiter war ich amtlicher Verteidiger an einem Divisionsgericht und von 1990 bis 1993 Präsi-dent der Offiziersgesellschaft Basel-Stadt.

In der Drogenpolitik habe ich massgeblich die liberale Schweizer Drogenpolitik initiert und politisch durchgesetzt. Dabei unterstützten mich vor allem die Mitglieder der Drogenkommis-sion der Basler FDP, die ich gegründet und präsidiert habe. Ich verweise dazu auf das von mir 1998 herausgegebene Buch "Auf dem Weg zu einer neuen Drogenpolitik". Die Grundidee im ersten Bericht der Drogenkommission der Basler FDP von 1988 bestand darin, Drogen-abhängige nicht als Kriminelle, sondern als Kranke zu behandeln und ihnen bei entsprechender Indikation auch Heroin ärztlich zu verschreiben. Die Verelendung einiger meiner drogen-abhängigen Klienten hatte diese Ideen massgeblich beeinflusst. Heute ist es in der Schweiz möglich, ärztlich Heroin zu verschreiben, wobei die definitive Verankerung der ärztlichen Heroinverschreibung im Betäubungsmittelgesetz 2010 in Kraft gesetzt wurde. Auf diesen und weiteren Überlegungen beruht die aktuelle schweizerische Drogenpolitik, die sogenannte Viersäulenpolitik (Prävention, Therapie und Wiedereingliederung, Schadenminderung und Überlebenshilfe, Kontrolle und Repression), die 2011 im Betäubungsmittelgesetz in Kraft gesetzt wurden.

Von 1992 bis 2005 war ich als Vertreter der Freisinnig-demokratischen Partei Mitglied des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt (Parlament). Die Staatsleitungs- und Verwaltungs-reform auf der Grundlage des New Public Managements gehört zu meinen weiteren politischen Schwerpunkten. Den ersten Anzug dazu habe ich 1993 zum Tilburger Modell eingereicht, auf das ich durch einen Zeitungsartikel von Hanspeter Forster aufmerksam wurde. Meine entsprechenden Ideen finden sich in meinem im Jahr 2000 verfassten Buch "Ein Staatsleitungsmodell". Unter New Public Management verstehe ich fünf Grundsätze, an denen sich die Staatsleitung orientieren sollte:

  • Trennung der strategischen von der operativen Führung
  • Output-Orientierung, insbesondere durch Produkte
  • Verknüpfung der Sach- und Finanzebene samt Einführung von Wirkungs- und Leistungszielen sowie Globalbudgets
  • Einführung von Wettbewerb
  • Effektivität, Effizienz und Angemessenheit

In vielen Gemeinden, Kantonen und im Bund wurden diese Grundsätze mehr oder weniger konsequent umgesetzt. Im Bund wird das sogenannte "Neue Führungsmodell" (NFB) im Jahr 2017 eingeführt. Dabei soll der Voranschlag der gesamten Bundesverwaltung in 140 Leistungs-gruppen mit jährlichen Globalbudgets sowie Leistungs- und Wirkungszielen gegliedert werden. Mit dem integrierten Aufgaben- und Finanz-plan wird die Mittelfristplanung optimiert. Innerhalb der Verwaltung steuern die Departemente ihre Ämter mit Leistungsvereinbarungen.

Zudem habe ich mich als Präsident der grossrätlichen Kommission zur Totalrevision der Strafprozessordnung ausführlich mit dem Strafprozessrecht auseinandergesetzt. Im Zuge dieser Arbeit wuchs bei mir die Erkenntnis, dass eine eidgenössische Strafprozessordnung der heutigen Situation besser gerecht wird als 26 kantonale Strafprozessordnungen. Deshalb habe ich im Grossen Rat 1993 einen Anzug für eine entsprechende Standesinitiative unseres Kantons eingereicht. In der Folge wurde eine eidgenössische Strafprozessordnung und auch eine eidge-nössische Zivilprozessordnung 2011 in Kraft gesetzt.

Schliesslich war ich unter anderem Mitglied der folgenden grossrätlichen Kommissionen: Wahlvorbereitungskommission, Disziplinarkommission, Grossratskommission Jugendrechts-pflege,  Reformkommissionen I und II, Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission sowie Gesundheits- und Sozialkommission.

Am Ende meiner Grossratstätigkeit habe ich mich dafür eingesetzt, dass unser Kanton eine der letzten Landreserven unseres Kantons kauft, nämlich die gegen 200'000 Quadratmeter grosse Erlenmatt - leider vergebens. Damit hat es unser Kanton nicht nur verpasst, aus späteren Landverkäufen einen erheblichen finanziellen Gewinn zu erzielen, sondern er hat es auch verpasst, das Kleinbasel deutlich aufzuwerten. So stehen die heutigen seelenlosen Grossüber-bauungen in einem unübersehbaren Kontrast zum Motto "Eine Seele für Basel", das meine heutige Ehefrau Eva Saner im Zusammenhang mit der Volksabstimmung zur Erlenmatt ersonnen hatte. So sollte auf der Erlenmatt neben einer gemischten, lockeren Nutzung ein See gebaut werden. Immerhin ein gutes Drittel der Stimmenden liess sich von diesen Ideen in der massgeblichen Referendumsabstimmung von 2005 überzeugen.

Ich bin aktuell Mitglied zahlreicher Organisationen, so der Advokatenkammer Basel (Alt-Mitglied), des Vereins PRO IURE, des Fördervereins Europainstitut Basel, der Basler FDP, der Jungfreisinnigen Basel-Stadt (Ehrenmitglied), der Regio Basiliensis, der Alumni Basel, der Handelskammer beider Basel, der Offiziersgesellschaft beider Basel, der Zofingia, der Zunft zu Safran und des Basler Ruderclubs.

Heute ist meine wichtigste Tätigkeit das Präsidium der Basler Gesellschaft Au Bon Sens (www.aubonsens.ch), die 1989 gegründet wurde. Die Basler Gesellschaft Au Bon Sens ist ein Think Tank und befasst sich mit grundlegenden Fragen des Daseins. Aktuelles Projekt der Basler Gesellschaft Au Bon Sens ist die Einführung eines echten Studium generale an unseren Universitäten. In diesem Zusammenhang habe ich 2014 ein Buch mit dem Titel "Studium generale - Auf dem Weg zu einem allgemeinen Teil der Wissenschaften" herausgegeben. Darin wird vorgeschlagen, ein echtes Studium generale an unseren Universitäten einzuführen, in das sich die Fachstudien einbetten lassen. Deshalb ist dieses Studium generale auch ein akademisches Programm. Bevor es an den Universitäten studiert werden kann, ist nämlich ein allgemeiner Teil der Wissenschaften zu entwickeln, in den die Wissenschaftsdisziplinen anschliessend einzubetten sind, was zur Einheit der Wissenschaft führt. Dementsprechend habe ich 2023 ein Buch mit dem Titel "Allgemeiner Teil der Wissenschaften - Auf dem Weg zur Einheit der Wissenschaft und zu einem echten Studium generale" publiziert. Das Studium generale behandelt grundlegende Fragen der Menschheit: Woher kommen wir, wer sind wir und wohin sollen wir gehen? Damit das Studium generale als allgemeiner Teil der Wissenschaften dienen kann, behandelt das Buch vertieft die Themen Evolution, Wahrheit und Lüge, Determinismus und Kausalität sowie Ziele. Das Studium generale ist nicht nur von wissenschaftlicher, sondern auch von gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Bedeutung. So waren die immer noch bestehenden Schwierigkeiten der Politik mit Strategiefragen und Wirkungszielen einer der Gründe, das Buch zum Studium generale herauszugeben. Und als Advokat habe ich versucht, nicht nur juristische Probleme zu lösen, sondern die tieferen Ursachen der Probleme meiner Klienten zu erkennen und in meine Überlegungen einzubeziehen.

Dass ich hier von "Ursachen" rede, gibt mir Anlass zu einer abschliessenden Bemerkung zu meinem Lebenslauf. Nachdem ich im Zusammenhang mit dem Studium generale an einem Podium die Kritik geäussert habe, dass Lebensläufe oft nur Lebensstationen wiedergeben, aber nicht die Inhalte der Tätigkeiten darstellen, habe ich diesen Lebenslauf neu geschrieben, um einen Einblick in meine Ideen und ihre Verwirklichung zu geben. Doch ist diese Darstellung bezüglich der Kausalitäten grob unvollständig. Die Geschichten, wie wir Menschen Ursache-Wirkungszusammenhänge erzählen, sind grob vereinfacht und lassen sich nicht mit dem Umstand vereinbaren, dass sich naturwissenschaftlich nur Determinismus respektive Indeterminismus, also eine Abfolge von Zuständen, feststellen lässt. Wir aber geben dieser Abfolge von Zuständen, die letztlich auf der Quantenwelt beruht, einen Zusammenhang, eine für uns überblickbare und uns gefällige Ordnung, einen Sinn. So ist es nicht so, dass "ich" eine Idee hatte und dass "ich" in der Folge dazu beitrug, diese Idee zu verwirklichen. Vielmehr ist eine Vielzahl von Umständen für diese Abfolge von Zuständen verantwortlich: Andere Menschen und Lebewesen und letztlich zahllose Umstände der Materie und Kräfte, aus denen alles Bekannte besteht. Deshalb muss man sich bewusst sein, dass unsere Kausalitätsvorstellungen eine grobe Vereinfachung der Realität sind: Die Wahrheit ist eben das Ganze!